Feuerungskontrolle
Eine Feuerungskontrolle ist für jede Heizungsanlage obligatorisch, um die Einhaltung von Umweltnormen für eine bessere Luftqualität zu gewährleisten.
Der Kanton Wallis hat der Kaminfegerbranche die Befugnis übertragen, Gas- und Ölheizungen mit einer Leistung von bis zu 1000 kW zu überprüfen. Sie prüfen den Zustand der Anlage und die Einhaltung der vorbeugenden Beschränkungen der Luftreinhalteverordnung. Die Begutachten werden alle 6 Jahre für Ölanlagen und alle 8 Jahre für Gasanlagen durchgeführt. Für die Begutachtungen werden nur die Berichte der Kaminfegerunternehmen anerkannt.
Die Kaminfeger führen zudem alle zwei Jahre die vorgeschriebenen amtlichen Kontrollen durch, sofern die Anlagen nicht an einen jährlichen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb gebunden sind.
Als Nachweis der Prüfung wird eine brennstoffspezifische Plakette ordnungsgemäß ausgefüllt und am Wärmeerzeuger angebracht. Dies gilt für die gesamte Geltungsdauer des Gutachtens.

Alle nützlichen Informationen zur Heizungskontrolle finden Sie auf der Seite des Umweltamtes unter folgenden Adressen: https://www.vs.ch/de/web/sen/luft-und-heizungen
Leiter der Abteilung Luft
Romain Gaillard
romain.gaillard@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Route de la Piscine 12, Bâtiment 10B
1950 Sitten
Feuerungskontrolleur
Lucien Obrist
sen-chauffage@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Route de la Piscine 12, Bâtiment 10B
1950 Sitten


